Hinweisgeberschutz
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Um mögliche Risiken für
Unternehmen, deren Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner
oder auch der Allgemeinheit zu erkennen, Verstöße schnell
aufzudecken sowie bewiesenes Fehlverhalten zu beenden, wurde
das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geschaffen.
Die Monforts-Unternehmensgruppe hat diesbezüglich eine
Meldestelle für interne und externe Beteiligte eingerichtet
und wirkt aktiv Missstände und Regelverstöße durch geeignete
Maßnahmen entgegen.
Gemeldet werden können seriöse Verdachtsfälle mit hohem Risiko
gegen geltendes Recht (bspw. Straftaten) oder interne
Richtlinien. Dazu gehören zum Beispiel:
• Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte
• Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte
• Betrugsvergehen
• Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung und
Rassismus
• Datenschutzverstöße und Sicherheit in der
Informationstechnik
• Verstöße gegen das Finanzrecht und Rechnungslegung
• Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und
Arbeitsschutz
• andere hohe Risiken, z. B. Regelverstöße mit hohem Schaden
für das Unternehmen und seinen Ruf
Ihre Hinweise helfen, mögliche Schäden oder Risiken für
Monforts als Unternehmen abzuwenden. Mitarbeitende, Kunden,
Lieferanten, Geschäftspartner oder externe Personen, die im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der
Monforts-Unternehmensgruppe in Kontakt stehen, können ihre
Hinweise an die folgende E-Mail-Adresse übermitteln:
Compliance@Monforts-WZM.de.
Für Hinweise ohne Preisgabe Ihrer Identität ist das
untenstehende Kontaktformular eingerichtet.
Das Postfach wird unter höchster Vertraulichkeit
ausschließlich von den Hinweisgeberschutz-Beauftragten
verwaltet.